P-Konto – Pfändungsschutzkonto

Unter dem Begriff des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) ist ein Girokonto zu verstehen, welches den Kontoinhaber automatisch vor Kontopfändungen schützt. Die Führung eines Girokontos und die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr sind maßgebliche Voraussetzungen zur Teilnahme am modernen Wirtschaftsleben, heißt es im Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 19.12.2007. Die Bundesregierung setzt genau an diesem Punkt an, den Schuldner in Zukunft im Falle einer notwendig werdenden Pfändung besser zu schützen.

Pfändungsschutzkonto noch nicht beschlossene Sache.

Der Pfändungsschutz, im Rahmen des P-Kontos, basiert auf einer entsprechenden Regelung, die zwischen der Bank und dem Kontoinhaber getroffen wird. Das Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto wird im Gegensatz zum herkömmlichen Pfändungsschutz vorrangig behandelt. Für den Inhaber eines P-Kontos ergibt sich der wesentliche Vorteil, dass die Mittel zum Bestreiten des Lebensunterhalts nicht in Gefahr sind. Ein Sockelpfändungsschutzbetrag von 985,15 EUR monatlich ist geschützt vor jeglichen Pfändungen, egal aus welchen Einnahmequellen das Geld stammt. Erste Bestrebungen seitens der Bundesregierung regen eine entsprechende gesetzliche Grundlage aber an, die das Führen eines P-Kontos bei den Banken möglich machen soll. Hintergrund ist die Tatsache, dass Schuldner und deren Familien im Falle einer Kontopfändung teilweise existenziell bedroht sind, da nicht mehr genügend Mittel zu Erhaltung des Lebensunterhaltes übrig bleiben. Der Vorschlag der Bundesregierung sieht vor: Im Falle einer notwendig werdenden Pfändung wird ein P-Konto eingerichtet, auf welches alle existenzsichernden Einkünfte des Schuldners gutgeschrieben werden, so dass der Lebensunterhalt trotz Pfändung bestritten werden kann. Desweitern beinhaltet der Vorschlag der Bundesregierung eine Sonderregelung für Selbstständige. Für diese Personengruppe soll zunächst ein genereller Pfändungsschutz für alle Arten von Einkünften installiert werden. Kunden sollen zukünftig von ihrer Hausbank verlangen können, dass ihr herkömmliches Girokonto als P-Konto geführt wird.

Eine derartige Anpassung herkömmlicher Girokonten existiert derzeit jedoch noch nicht. Möglicherweise wird ein entsprechendes Gesetz im Laufe dieses Jahres verabschiedet und findet dann Anwendung.


P-Konto ohne Schufa erhältlich

Oft schwindet das Vertrauen der Banken zu ehemaligen “Pfändungskandidaten”, die Banken kündigen meist die entsprechenden Kunden bzw. Konten. Schufa-Einträge und negative Bonität machen es zudem schwer neuer Kunde bei einer anderen Bank zu werden, was für Einige zu ernsten Problemen führen kann. Wer kein Girokonto besitzt, dem entstehen weitere Nachteile bei der Teilhabe am modernen Wirtschaftsleben. Es gibt aber auch Banken, die Girokonten ohne Schufa Auskunft eröffnen und führen. Eine Möglichkeit ohne Schufa Auskunft ein Girokonto zu eröffnen bietet sich durch das Wirecard Girokonto der Wirecard Bank mit Sitz in Deutschland. Dieses Konto wird mittels eines Prepaid-Systems geführt und ist prädestiniert für bonitätsschwache Kunden. Die Wirecard Bank bietet passend zum Online Girokonto eine EC-Karte und eine Prepaid VISA Karte, welche bargeldlosen Zahlungsverkehr in vollem Umfang möglich machen. Dadurch wird auch den Kunden mit negativer Bonität oder Schufa Eintragung eine Möglichkeit gegeben wieder am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen. Das Wirecard Girokonto wird als vollwertiges Bankgirokonto gesehen.

Durch die Reform des Kontopfändungsschutzes wird zunächst versucht die Schuldner vor existenziellen Nöten zu schützen. Zudem sollen die Verfahren in den Banken im Pfändungsfall vereinfacht werden, was von Kritikern aus Bankkreisen angezweifelt wird. Aufgrund der angestrebten nebeneinander herlaufenden verschiedenen Regelungen, könnte es unter Umständen für die Banken zu erhöhtem Abwicklungsaufwand kommen. Auch die Möglichkeiten des Missbrauchs von P-Konten werden von Branchenkennern als kritisch bewertet.