P-Konto eröffnen

Das P-Konto ist seit dem 27.04.2009 zur Realität geworden. Die Bundesregierung hat mit diesem Tag beschlossen, dass ein Pfändungsschutzkonto für Jedermann zur Verfügung stehen muss. Wer ein P-Konto eröffnen will, der sollte sich in jedem Fall erst einmal erkundigen. Denn oft besteht noch die falsche Annahme, dass es sich bei diesem Kontotyp um ein Girokonto handelt, welches ohne Schufa eröffnet werden kann.

P-Konto eröffnen: Ohne Schufa geht es nicht

Auch wenn man ein P-Konto eröffnen will, muss die Schufa-Klausel unterzeichnet werden. Diese berechtigt die Bank, bei der man das P-Konto beantragen möchte, dazu, die eigenen Daten bei der Schufa abzufragen. Das Pfändungsschutzkonto wird jedoch in der Regel auch bei negativer Schufa gewährt, es bietet für viele die letzte Chance, an ein Girokonto heran zu kommen. Es gibt allerdings auch einige Banken, die ein Girokonto ohne Schufa auch bei negativer Bonität anbieten.

Die Besonderheiten beim P-Konto

Natürlich sollte man sich ebenfalls darüber erkundigen, wodurch sich das P-Konto besonders auszeichnet. Wer ein P-Konto eröffnen möchte, der sollte wissen, dass es sich hierbei ausschließlich um ein Konto auf Guthabenbasis handelt. Das bedeutet, dass ein Überziehungskredit oder Dispositionskredit, wie er bei vielen anderen Konten gewährt wird, hier nicht möglich ist. Zum einen dient dies der Bank als Sicherheit, damit sie kein Darlehen vergibt, welches anschließend nicht mehr zurück gezahlt werden kann. Zum Anderen dient es aber auch dem Schutz des Kontoinhabers. Denn wenn man ein P-Konto beantragen will, dann ist man meist schon in der Situation, hoch verschuldet zu sein.

Um nicht noch weiter in die Schuldenfalle zu geraten, ist es wichtig, dass keine zusätzlichen Möglichkeiten gewährt werden. Das P-Konto kann also nur auf Guthabenbasis geführt werden. Es bietet jedoch einen Pfändungsschutz. Nicht gepfändet werden können alle Beträge bis zu 985,15 Euro, bei Verheirateten entsprechend höhere Beträge. Dieses Geld steht jedem, der ein P-Konto eröffnen will, auf diesem zur Verfügung. Gläubiger können nicht pfänden, so lange dieser Betrag nicht überschritten wird.

Welches P-Konto geeignet ist

Hat man sich nun entschieden und will ein P-Konto beantragen, stellt sich die Frage, welche Bank dieses anbietet. Nach wie vor stellen sich die Banken mitunter quer, wenn es darum geht, Konten für Personen einzurichten, die bereits gepfändet wurden. In diesem Fall kann es sich lohnen, die Wirecard-Bank näher zu betrachten. Wer hier ein P-Konto eröffnen will, der wird keine Probleme bekommen. Auch bei negativer Schufa ermöglicht die Bank die Eröffnung eines voll funktionstüchtigen Girokontos mit allen üblichen Leistungen. Dazu erhält der Kontoinhaber eine EC-Karte, sowie eine Prepaid-Kreditkarte. Auch hier wird wieder Wert auf den Schutz vor weiteren Schulden gelegt.